AGB

  1. Anfrage des Kunden und Angebot des Veranstalters
    1. Die Anfrage des Kunden an uns, Personal Scout Tours, Inhaber Ludger Dominic Bracht (nachfolgend als „PST“ abgekürzt), ist unverbindlich.
      Durch die Anfrage teilen Sie uns ihre Reisewünsche mit, und fordern uns zur Abgabe eines Angebotes auf.
    2. PST erstellt auf die Anfrage ein Angebot, das, vorbehaltlich Zwischenverkaufs 7 Tage bindend ist. Es bleibt bindend, wenn Sie dieses Angebot annehmen, indem Sie eine Reiseanmeldung (Buchung) tätigen.
  2. Anmeldung und Bestätigung
    Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
    Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. An diese Anmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 14 Tage ab Datum des Poststempels, Faxberichts oder der e-Mail Ihrer Anmeldung, gebunden. (In der Regel erfolgt die Annahme innerhalb weniger Tage, jedoch dauert die Anfrage der Verfügbarkeit einzelner Leistungen manchmal etwas länger.)
    Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
  3. Bezahlung
    Bei Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines zahlen Sie bitte 20% des Reisepreises an. Da wir, um für Sie bessere Preise zu erhalten, bei den meisten Leistungsträgern eine Anzahlung leisten müssen, die die üblichen, in Deutschland geltenden Sätze übersteigt, müssen wir die Höhe der von Ihnen zu leistenden Anzahlung angleichen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet und ist nach 5 Tagen fällig. Leistungen, die bei unseren Leistungsträgern sofort fällig werden, wie z.B. Flugtickets oder Hotels zu Sofortzahlerpreisen, sind nach gesondertem Hinweis zusätzlich mit der Anzahlung fällig.
    Gemäß § 651 k Abs. 3 BGB sind Sie zur Restzahlung nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines verpflichtet. Diesen erhalten Sie zusammen mit der Reisebestätigung.
    Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, falls nicht anders vereinbart, fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis bei Erhalt des Sicherungsscheines sofort fällig. Einige Leistungsträger verlangen von uns eine Restzahlung, die weit früher als 30 Tage vor Reisebeginn fällig ist. In diesem Fall verlangen wir in der Reisebestätigung eine entsprechend frühere Restzahlung.
    Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch uns. Stornierungen wegen verspäteter Zahlung und damit verbundene Kosten fallen zu Lasten des Reiseanmelders. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
  4. Reiseprogramm und Leistungen
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots auf unserer Internetseite sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
    Die von uns angebotenen Touren können unter Umständen, je nach Reisegestaltung mit körperlichen Anstrengungen verbunden sein. Der Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich einen, seiner körperlichen Belastbarkeit angemessenen Reisestil zu wählen. An Aktivitäten nimmt der Reiseteilnehmer, wenn sie ein Gesundheitsrisiko in sich bergen oder ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen, auf eigenes Risiko teil.
    Wir dulden das Mitführen von illegalen Gegenständen und Substanzen nicht. Sollte ein Reiseteilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich den reibungslosen Ablauf der Reise stören oder die Sicherheit der Reisegruppe gefährden, kann der Reiseteilnehmer vom weiteren Verlauf der Reise ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist eine Rückerstattung nicht bezogener Leistungen ausgeschlossen. Alle Umtriebe, Nachteile, Schädigungen und Kosten gehen zu Lasten des verursachenden Reiseteilnehmers.
  5. Leistungs- und Preisänderungen
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
    Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
    Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
    Während der Reise können zusätzliche Leistungen angeboten und Aktivitäten durchgeführt werden. Diese sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Soweit der Reiseleiter hierfür Empfehlungen ausspricht und den Kontakt herstellt oder die Durchführung ermöglicht, sind wir lediglich als Vermittler tätig.
  6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
    1. Rücktritt
      Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte Ziffer 20 dieser Reisebedingungen.
    2. Umbuchung
      Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-
    3. Ersatzteilnehmer
      Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften, oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Ebenso, wenn unsere Leistungsträger einer Ersatzperson nicht zustimmen.
      Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
    4. Schriftform
      Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Fristwahrung halber ist es unerlässlich uns eine E-Mail mit der Rücktrittserklärung an info@personal-scout-tours.de zu senden.
  7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
    Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z. B. Hotelketten, Mietwagen) ist in Ziffern 6.1. und 20. geregelt.
  8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;
    2. bis vier Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
    3. bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten.
      Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
  9. Aufhebung des Vertrages durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
    Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer, unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  10. Haftung des Reiseveranstalters
    1. Eigene Leistungen
      Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
      • die gewissenhafte Reisevorbereitung;
      • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
      • die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Angeboten angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 5 vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseangaben erklärt haben.
      • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
    2. Erfüllungsgehilfen
      Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
    3. Fremdleistungen
      Reiseleistungen werden unsererseits grundsätzlich ohne Flug angeboten. Auf Kundenwunsch vermitteln wir gerne Linien- und Charterflüge ausdrücklich als Fremdleistung. Unsere Leistung beschränkt sich auf die Vermittlung. Leistungsträger für Flugtickets ist immer die Fluggesellschaft. Jegliche Leistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungen eines Reisepaketes unter „Leistungen“ aufgeführt werden, sind als externe, lediglich vermittelte Leistungen zu werten. Flughafentransfers, auch wenn diese als Leistung im Paket aufgeführt werden, sind grundsätzlich von einer Haftung für das pünktliche Erreichen des Flughafens ausgenommen, da Staus, Autopannen, oder ähnliche Störungen von uns nicht beeinflussbar sind. Wir haften nicht für die Erbringung einer Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
      Bei Leistungen eines dritten Leistungsträgers, die ein erhöhtes Risiko in sich bergen (wie z.B. risikoreiche Sportaktivitäten, Helikopterflüge, Raftingtouren) die durch uns lediglich vermittelt werden, behalten wir uns vor, von Ihnen vor Ort einen entsprechenden Haftungsausschluss unterzeichnen zu lassen.
  11. Gewährleistung
    1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
      Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
      Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Erste Instanz hierfür ist der Reiseleiter oder ein Vertreter der Leistungsträger vor Ort, wie z.B. Rafting-Guide, Rezeptionist, Stadtführer, etc.
      Sie erreichen uns unter der am Ende dieser Reisebedingungen unter „Veranstalter“ ersichtlichen Telefonnummer. Schicken Sie uns, sollten wir telefonisch nicht erreichbar sein, eine E-Mail an info@personal-scout-tours.de. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Unterlagen genannte Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an.
    2. Minderung des Reisepreises
      Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
    3. Kündigung des Vertrages
      Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
    4. Kündigung des Vertrages
      Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
  12. Stellung des Reiseleiters und Fahrers
    1. Reiseleiter sind während der Reise beauftragt Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen und sonstige Erklärungen der Reiseteilnehmer entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist.
    2. Eine Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch Reiseleiter oder durch einen örtlichen Vertreter von uns ausgesprochen werden.
  13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
    Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
    Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
    Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
  14. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
    1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
      Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
      1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
      2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
    2. Deliktische Haftungsbeschränkung
      Unsere Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
    3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
      Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
      Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
      Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
  15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen schnellstmöglich geltend gemacht werden. Dem Veranstalter muß vor Ort die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben werden.
    Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.
  16. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
    1. Insolvenzschutzversicherung
      Über die Anzahlung (vgl. Ziff. 3) hinaus sind wir nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB).
      Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen zusammen mit der Reisebestätigung ausgehändigt.
    2. Reiseversicherungen
      Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (RRV) bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Sollten Sie keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben, raten wir ebenfalls eine Reiseversicherung, die medizinische Notfälle und den Rücktransport, auch im Todesfall, abdeckt. Einen Link zur Versicherungsmaske finden Sie in unserer Internetpräsenz.
  17. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des am Ende der Reisebedingungen genannten Veranstalters.
  18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
  19. Datenschutz
    Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
  20. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 6.1)
    Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben bei einzelnen Angeboten! Von Leistungsträgern berechnete Reiserücktrittskosten müssen wir leider weiter berechnen.
    Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben!
    Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) können wir anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
    • Bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
    • Vom 60. bis 16. Tag vor Reiseantritt 60%
    • Vom 15. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%
    • Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 95%

    Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktritterklärung per E-Mail an info@personal-scout-tours.de.
    Die pauschalierte Rücktrittentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerben ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

    Wir raten dringend zum Abschuss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
  21. Gültigkeit der Angaben in unserem Internetauftritt und der Informationen in Printform
    Die Angaben dieses Internetauftrittes und der Informationen in Printform sind auf dem jeweils neusten Stand und sie werden regelmäßig und zeitnah aktualisiert. Änderungen sind jeder Zeit vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine, Reisezeiten etc. ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstiger rechtswirksam getroffenen Abreden.


Veranstalter:

Personal Scout Tours
Ludger Dominic Bracht
Sternstraße 23
48145 Münster
+49 (0) 251-1355233
+49 (0) 251-1355079
info@personal-scout-tours.de